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Tätigkeitsfeld
Gerichte, Behörden, die gesamte Wirtschaft und der Endverbraucher kommen ohne öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige nicht aus. Sei es bei Bauschäden, Mietstreitigkeiten, fehlerhafter Handwerksarbeit, Vermögensauseinandersetzungen oder einfach, wenn eine gekaufte Sache Mängel aufweist. Hier hilft oft nur noch ein Sachverständigengutachten weiter. |
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Vorbeugende Beratung zu Mängelvermeidung |
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Beratung zur Ausführung fälliger oder zu fordernder Schönheitsreparaturen in Mietstreitigkeiten |
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| Fachberatung zu den Gewerken: Verputz, Trockenbau, Maler- und Lackierarbeiten | ||||||
| Prüfungs- und Überwachungstätigkeit im vorprozessualen Raum, wie z.B. Beweissicherung von Behinderungen an der Ausführung, oder von Mängeln an Vorgewerken | ||||||
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Teilnahme und Beratung bei Abnahmeverhandlungen und Abnahmen |
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