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Welche Art von Gutachten ist für Sie geeignet?
Privatgutachten |
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Beispiel: |
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| Rechtliche Bedeutung des Beweisverfahrens Diejenige Partei, die im Prozess Behauptungen aufstellt, muss diese auch beweisen. Der Beweis durch Sachverständigengutachten ist legitim und effektiv. Kommt es trotz des vorgängigen selbständigen Beweisverfahrens zu einem Hauptverfahren, so sind die Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen in diesem Hauptverfahren zu nutzen, ohne dass es eines neuen Beweisverfahrens bedürfte. Da das selbstständige Beweisverfahren sich ausschließlich um die Feststellung von Tatsachen oder die Erforschung von Ursachen bemüht, ist es im Idealfall auch geeignet, relativ schnell Feststellungen zum Zustand einer Sache zu treffen. Dies ist für den Auftragnehmer, den Mieter oder Vermieter, von großer Bedeutung, wenn der Handwerker noch in der Erfüllung seiner Leistungen steckt und angebliche Mängel schnell beseitigt werden mussten, um mit dem Bauwerk nicht in Verzug zu geraten oder wenn die Wohnung zur Schadensminimierung schnell wieder vermietet werden soll.. Die zweite wesentliche Bedeutung des selbstständigen Beweisverfahrens liegt in der "Unterbrechung" von laufenden Fristen. Ein Auftraggeber hat eine Leistung an einem Bauwerk in Auftrag gegeben, die VOB/B ist nicht vereinbart. Die Gewährleistungsfrist hat am 1.1.1995 begonnen und endet dem entsprechend nach 5 Jahren am 31.12.1999. Am 27.12.1999 entdeckt der Auftraggeber an seinem Bauwerk einen Mangel. Wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer diesen Mangel am 28.12.1999 lediglich mitteilt, verjährt dennoch sein Anspruch auf Mangelbeseitigung zum Jahresende. Leitet er jedoch ein selbstständiges Beweisverfahren ein, ist dies nicht der Fall. Für den Subunternehmer macht es deshalb durchaus Sinn, das Verfahren zu begleiten und u.U. bei den Ortsbegehungen und Anhörungen des Sachverständigen seinen Beitrag zur Wahrheitsfindung zu leisten. Nur so kann er sicherstellen, dass auch seine Argumente ausreichend gehört werden. |
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| Verfahren Die Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens muss bei demjenigen Gericht beantragt werden, das für die Entscheidung in der Hauptsache zuständig wäre oder das bereits in der Hauptsache mit der Angelegenheit befasst ist. Der Antragsteller (sofern er Kaufmann ist ) muss also ggf. seinen Vertrag auf Gerichtsstandsvereinbarungen überprüfen; er muss feststellen, ob das Amtsgericht oder das Landgericht (z.Zt. dann, wenn die Streitsumme größer als DM 10.000,-- ist) zuständig ist. Er muss ferner in dem Antrag die Beweistatsachen vortragen und sie glaubhaft machen. Weiter ist ein Gerichtskostenvorschuss nach der Tabelle zu berechnen und zusammen mit einem Vorschuss für die Gutachterkosten einzuzahlen. Dies alles kann der Antragsteller gem. § 486 Abs. 4 § 78 Abs. 3 ZPO selbst und ohne Anwalt tun. Zu empfehlen ist dies allerdings nicht, denn die einzelnen Schritte und Formulierungen sollten gut überlegt sein, um auch im Hinblick auf einen später vielleicht doch drohenden Hauptprozess gewappnet zu sein. Die Rechtssprechung zu Spezialfragen des Beweissicherungsrechts ist mittlerweile beträchtlich, so dass man einen Fachmann (Juristen) hinzuziehen sollte. Schiedsgutachten/Schiedsgericht Eine weitere Möglichkeit ohne Gerichtsverfahren eine Einigung zu erzielen, besteht in der Beauftragung eines Schiedsgutachtens. Auftragnehmer und Auftraggeber, die sich über ein bestimmtes Problem nicht einigen können -- sei es über eine Auslegung des Vertrages, sei es über die Ursachen von Mängeln -- beauftragen gemeinsam eine dritte Person, die den Streit für sie schlichten soll. Dieser Weg setzt allerdings ein hohes Vertrauen in die Integrität und Sachkunde der dritten Person voraus. Sie wird auch nur dann erwogen werden können, wenn die Parteien untereinander im übrigen ein gutes Verhältnis haben und ihre Beziehungen nicht durch den aufgetretenen Streit belasten möchten. Leider wird diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung nur selten genutzt, obwohl sie hinsichtlich Zeit, Kosten und Wahrung der guten Beziehungen auch für die Zukunft eine große Chance darstellt. Im internationalen Geschäft, insbesondere in den USA, kommen diese Grundgedanken unter dem Begriff der "Mediation" in der letzten Zeit wieder in Mode. Eine weitere Methode zur außergerichtlichen Einigung ist die Beauftragung eines Schiedsgerichtes. Es handelt sich um ein privates Gericht, das zumeist aus 3 Personen gebildet wird. Der Vorsitzende des Schiedsgerichtes ist (Schieds-) Obmann, die beiden Beisitzer sind die beiden jeweils von den Streitenden benannten Sachverständigen. Als Obmann wird häufig ein Richter eines ordentlichen Gerichts, mit Genehmigung seiner Behörde, bestellt. |
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